Ein Tabuthema mit aktuell noch vielen Unbekannten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 die im Strafrechtsparagrafen 217 festgeschriebene Regelung für nichtig erklärt, mit der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wurde.

Hiermit verbunden ist nun eine große Verunsicherung bei Mitarbeitern*innen in Krankenhäusern und Pflegeheimen entstanden, wenn Menschen konkrete Todeswünsche äußern. Markenmut hat im Rahmen eines Pitches den Zuschlag für die Entwicklung eines sensibilisierenden und aufklärenden Films erhalten, der eine erste Orientierung geben soll und vielfältige Meinungen und Blickwinkel beinhaltet.

Kernzielgruppe sind Pflegende, Medizinische Kräfte, Seelsorgende Kräfte und Führungskräfte der 6 unabhängigen Krankenhausträger Alexianer, Malteser, Marienhaus-Gruppe, CTS, CTT und Dernbacher Gruppe KK. Die Konzeption des Films wurde von markenmut so angelegt, dass die wichtigsten Fragen aufgegriffen und authentisch/nahbar in ihren Facetten beantwortet werden.

In enger Zusammenarbeit mit Siegersbusch Film (Wuppertal) ist ein rundum gelungener Beitrag entstanden, der u.a. zu Schulungszwecken eingesetzt wird und zu Austausch und Dialog anregen soll.


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